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Teure Fototapete

Urheberrechtsverletzung auf Fotos im Internet

Wir haben jüngst von einem Fall gehört, bei dem eine Vermieterin einer Ferienwohnung online Fotos der Wohnung veröffentlicht hat, auf denen eine Tapete mit einer Tulpenmalerei im Hintergrund zu sehen ist. Diese Malerei ist einem urheberrechtlich geschützten Foto nachempfunden, dessen Fotograf die Verwendung auf der Tapete genehmigt hatte, aber nicht die Vervielfältigung durch die Vermieterin. Dies führte dazu, dass die Vermieterin wegen Verletzung des Urheberrechts verklagt wurde und eine hohe Geldstrafe zahlen musste.

Solche Fälle sind keine Seltenheit und beschränken sich nicht nur auf Tapeten. Viele Gegenstände, die auf Fotos im Hintergrund zu sehen sind, können urheberrechtlich geschützt sein. Aus diesem Grund verklagen einige Rechteinhaber Kleinunternehmer auf Tausende von Euro wegen Urheberrechtsverletzungen. In einem ausführlichen Urteil des Landgerichts Köln wurde festgestellt, dass die Verwendung des urheberrechtlich geschützten Fotos auf der Tapete der Vermieterin unrechtmäßig war, da sie keine entsprechende Lizenz erworben hatte. Auch die Ausnahme für unwesentliches Beiwerk, die im Urheberrechtsgesetz festgelegt ist, gilt hier nicht, da die Tulpenmalerei einen wichtigen Teil des Fotos ausmacht und ohne sie die Gesamtwirkung des Hauptgegenstands beeinträchtigt würde.

Das bedeutet für uns und unsere Kunden, dass ins Internet gestellte Fotos dahingehend geprüft werden müssen, ob sich darauf Gegenstände – oder wie in diesem Fall eine Fototapete – befinden, bei der man mit Veröffentlichung gegen Urheberrechte verstößt.

Irre.


Quelle: https://www.heise.de/news/Urteil-Fototapete-in-Gaestezimmer-als-Urheberrechtsverletzung-7524441.html