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Barrierefreiheit

 

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Barrierefreiheit ist mehr als nur ein Nice-to-have – sie ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Reichweite, besserer Nutzererfahrung und rechtlicher Sicherheit. Finden Sie mit wenigen Klicks heraus, ob Handlungsbedarf besteht.

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Sind Sie ein öffentlicher Träger, ein Personenbeförderungsdienste im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr oder ein privatwirtschaftliches Unternehmen?

Begriffe gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Öffentliche Träger sind in der Regel Behörden, Gerichte sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die Verwaltungsaufgaben auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene wahrnehmen (z. B. Städte, Kreise, Sozial- und Versorgungsämter).

Personenbeförderungsdienste im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr sind Anbieter von Fern- und überregionalem Personenverkehr, wie Fluggesellschaften, Fernbusunternehmen, Bahnunternehmen oder Reedereien. Nicht eingeschlossen sind Dienste des Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrs (z. B. U-Bahn, S-Bahn, Straßenbahn oder Nahverkehrsbusse).

Privatwirtschaftliche Unternehmen sind Unternehmen, die auf privatwirtschaftlicher Basis tätig sind und sich nicht mehrheitlich im Besitz öffentlicher Stellen befinden. Dies umfasst u. a. Dienstleistungsunternehmen, Einzelhandel, Industrie- oder Technologieunternehmen.

Richten sich Ihre Angebote (Dienstleistungen, Produkte) an Geschäftskunden (B2B) oder Endkunden (B2C)?

Erläuterung der Antwortmöglichkeiten:

  • B2B: Dienstleistungen/Produkte ausschließlich nur für Geschäftskunden
  • B2C (+ B2B): Dienstleistungen/Produkte für Endkunden und Geschäftkunden
Sind Sie ein Kleinstunternehmen im Sinne des § 2 Nr. 17 BFSG?

Kleinstunternehmen haben gemäß § 2 Nr. 17 BFSG weniger als 10 Mitarbeiter und einen jährlichen Umsatz von höchstens 2 Mio. Euro.

Kontaktdaten für Angebot

[INHALTSELEMENT Erläuterung #4]
Danke, Sie sind ein Öffentlicher Träger oder ein Personenbeförderungsdienst gemäß §15 BSFG

[INHALTSELEMENT Erläuterung #3] Erfassung von Kontaktdaten zur Erstellung eines Angebots

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@jp-i.de widerrufen.

Vielen Dank

Da sich Ihre Leistungen ausschließlich an Geschäftskunden (B2B) richten, gelten Sie gemäß § 1 Absatz 2 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) als nicht verpflichtet, die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit umzusetzen. Eine Umsetzung ist in Ihrem Fall freiwillig.

Vielen Dank

Aufgrund von Ihren Angaben zur Unternehmensgröße gelten Sie als Kleinstunternehmer und sind gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 1 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) von den gesetzlichen Verpflichtungen zur Barrierefreiheit ausgenommen. Eine Umsetzung der Anforderungen ist für Sie daher freiwillig.