Begriffe gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Öffentliche Träger sind in der Regel Behörden, Gerichte sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die Verwaltungsaufgaben auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene wahrnehmen (z. B. Städte, Kreise, Sozial- und Versorgungsämter).
Personenbeförderungsdienste im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr sind Anbieter von Fern- und überregionalem Personenverkehr, wie Fluggesellschaften, Fernbusunternehmen, Bahnunternehmen oder Reedereien. Nicht eingeschlossen sind Dienste des Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrs (z. B. U-Bahn, S-Bahn, Straßenbahn oder Nahverkehrsbusse).
Privatwirtschaftliche Unternehmen sind Unternehmen, die auf privatwirtschaftlicher Basis tätig sind und sich nicht mehrheitlich im Besitz öffentlicher Stellen befinden. Dies umfasst u. a. Dienstleistungsunternehmen, Einzelhandel, Industrie- oder Technologieunternehmen.